REISEAPOTHEKE

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REISEAPOTHEKE

Die Apotheke im Koffer
Was man auf eine Reise mitnehmen sollte

Wenn einer eine Reise tut…dann sollte die Reiseapotheke nicht fehlen.

Je nach Art und Länge der Reise ist es außerdem ratsam, eine kleine Reiseapotheke einzurichten, um gegen unerwartetes Unwohlsein oder Krankheiten während des Urlaubs gewappnet zu sein. Dieselben Arzneimittel können anschließend auch zu Hause verwendet werden.

Erste-Hilfe-Set mit Desinfektionstüchern,Verbandsmaterial (Pflaster, Mullbinde, Wundkompressen), Schere, zwei Sterilspritzen mit Nadeln, Fieberthermometer und einige Ampullen mit steriler Salzlösung zur Reinigung von Augen oder kleineren Wunden (z.B. Libenar).

Rezeptfreie Medikamente:

ein fiebersenkendes Mittel (Paracetamol oder Gleichwertiges) ein entzündungshemmendes
Schmerzmittel (Ibuprofen oder Gleichwertiges)
ein Präparat zum Aufbau der Darmflora
ein Medikament gegen Durchfall (Loperamid oder Gleichwertiges)
Beutel mit Mineralsalzen zum Auflösen und Trinken (nach lang andauerndem Durchfall empfohlen)
einen Säureblocker(zur Neutralisierung der Magensäure) bzw. ein Verdauungsmittel
ein Abführmittel gegen Verstopfung
ein Medikament gegen Kinetose (Reise-, See- oder Flugkrankheit)
ein antiallergisches Mittel zum Einnehmen (Antihistaminikum)
ein Präparat gegen Husten und Halsschmerzen
eine Salbe zur Behandlung von Prellungen, Muskel- und Gelenkschmerzen
eine Salbe gegen Pilzbefall
Rezeptpflichtige Medikamente:
eine Antibiotikum eine Kortisonsalbe gegen Hautentzündungen und Insektensticheein Breitspektrumantibiotikum
Kortisontabletten
Sonnencreme
insektenabweisenden SprayI

Sollte im Urlaubsland die Qualität des Trinkwassers problematisch sein, so empfiehlt es sich, auch ein Desinfektionsmittel zur Entkeimung des Wassers mitzunehmen (z.B. eine Flasche Amuchina mit Tropfenzähler).

Falls an Ihrem Urlaubsort ausreichendÄrzte und Apotheken zur Verfügung stehen und Sie die Landessprache beherrschen, sind die Probleme natürlich geringer. Vergessen Sie jedoch nicht, dass für den Kauf von Medikamenten in jedem Land unterschiedliche Bestimmungen gelten.

Bei der Planung ist natürlich zuerst an jene Medikamente zu denken, die man zur Behandlung chronischer Erkrankungen regelmäßig einnehmen muss. Neben den
Arzneimitteln sollte man unbedingt die Verschreibung oder eine Liste mitnehmen,
auf der sowohl der Name des Medikaments als auch die Bezeichnung des
Wirkstoffes, die Dosierung und die Verabreichungshinweise angegeben sind.
Dadurch kann jeder Arzt oder Apotheker auf der Welt das eingenommene Arzneimittel identifizieren und bei unvorhergesehenen Problemen wie etwa Verlust oder Beschädigung der mitgenommenen Medikamente einen passenden Ersatz anbieten.

Falls Sie fliegen, sollten Sie – wenn möglich- alle Arzneimittel im Handgepäck aufbewahren, damit sie bei Bedarf sofortzugänglich und vor übermäßigen Temperaturschwankungen im Gepäcksraum geschützt sind.

Falls Sie mit dem Auto unterwegs sind, bitte achten Sie darauf, dass die Medikamententasche nicht der direkten Sonneneinstrahlung ausgesetzt ist. Besser wäre es, Arzneimittel in Wärmeschutztaschen zu befördern, was unerlässlich wird, wenn Medikamente nur bei bestimmten Temperaturen zu lagern sind (z.B. Insulin).

IMPFUNGEN:

Für Reisen in manche Länder werden bestimmte Impfungen empfohlen oder vorgeschrieben.

Bei der Entscheidung für oder gegen eine Impfung sollten Sie neben Ihrem allgemeinen Gesundheitszustand vor allem das Ansteckungsrisiko im jeweiligen Reisegebiet und in der betreffenden Jahreszeit sowie die hygienischen und medizinischen Bedingungen des Urlaubslandes berücksichtigen. Nähere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie von Ihrem Apotheker, Arzt oder vom Sanitätsbetrieb.

UNTERLAGEN FÜR DIE MEDIZINISCHEVERSORGUNG IM AUSLAND

Zeitweiliger Urlaubsaufenthalt innerhalb der EU, des EWE und der Schweiz:

(Österreich, Niederlande, Großbritannien, Tschechische Republik, Belgien, Irland, Frankreich, Slowakei, Dänemark, Island, Schweden, Slowenien, Finnland, Spanien, Schweiz, Polen, Liechtenstein, Luxemburg, Zypern, Estland, Deutschland, Norwegen, Malta, Lettland, Griechenland, Portugal, Ungarn, Litauen).

Mit der sogenannnten“Gesundheitskarte” (dem europäischenGesundheitsausweis) haben Sie in allenEU-Ländern Zugangzu medizinischer Versorgung, falls Ihr Gesundheitszustandeine ärztliche oder medikamentöse Behandlung erfordert. Im Bedarfsfall können sich EU-Bürger direkt an die örtlichen Leistungserbringer wenden. Die Behandlung wird in der Regel kostenlos durchgeführt, und zwar unter denselben Bedingungen, die im jeweiligen Land für die Staatsbürgergelten. Fachärztliche Behandlungen muss der Reisende aus eigener Tasche bezahlen.

Falls Sie – aus welchem Grund auch immer – Ihre Gesundheitskarte nicht geltend machen können, haben Sie dieMöglichkeit, nach Ihrer Heimkehr die Rückerstattung der getragenen Kosten beim Sanitätsbetrieb zu beantragen.

Dazu sind die ärztlichen Unterlagen und die Zahlungsbelege bzw. Rechnungen vorzuweisen.
In der Schweiz wird die medizinische Versorgung von privaten Krankenkassen finanziert.
Auch für die ansässigen Staatsbürger gilt also die indirekte Versorgung, d.h. Sie müssen zuerst die Leistungen selbst bezahlen und können erst danach die Rückerstattung bei Ihrer Versicherung (bzw. beim Sanitätsbetrieb) beantragen.

Wichtiger Hinweis: Die Kosten für den Rücktransport vom Ausland nach Italien trägt immer der Patient selbst. Deshalb wird gegen dieses Risiko eine Privatversicherung für die Dauer der Reise empfohlen.

Zeitweiliger Urlaubsaufenthalt in „konventionierten“ Ländern außerhalb der EU:

(Argentinien, Australien, Brasilien, Kap Verde, San Marino, Serbien/Montenegro, Makedonien, Bosnien/Herzegowina, Kroatien, Fürstentum Monaco, Tunesien)

Wer sich in diese Länder begibt, kann die medizinische Versorgung nur für dringende und unvorhergesehene Behandlungen, ähnlich wie in einem EU-Land, in Anspruch nehmen, allerdings unter folgenden Bedingungen:

Die medizinischen Einrichtungen erbringen ihre Leistungen nur nach vorheriger Genehmigung der örtlichen Gesundheitsbehörde.

Eine „indirekte“ Versorgung ist nicht vorgesehen, d.h. direkt oder vorOrt entrichtete Ausgaben werden nachder Rückkehr in die Heimat nicht mehr zurückerstattet. Auch in diesen Ländern trägt der Patient die Kosten für den Rücktransport selbst.

Achtung: Der Abschluss einer Privatversicherung ist für Reisen in diese Länder auf jeden Fall sinnvoll. Aus zahlreichen Meldungen geht nämlich hervor, dass die internationalen Konventionen von vielen Gesundheitsbehörden de facto nicht anerkannt werden (etwa in Bosnien/Herzegowina, Serbien, Montenegro, Brasilienund Argentinien).Zeitweiliger Urlaubsaufenthalt in nicht „konventionierten“ Ländern:

Alle Kosten für Versorgungsleistungen zahlen Reisende aus eigener Tasche.
Deshalb ist eine geeignete Privatversicherungunbedingt zu empfehlen.

Mit diesen Tipps sind Sie hoffentlich gut gewappnet. Wir wünschen Ihnen eine gute Reise!

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